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AGB´s

Romantik Hotel Schmiedegasthaus Gehrke

Romantik Hotel Schmiedegasthaus Gehrke / AGB´s
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2020
Schmiedegasthaus Gehrke GmbH, Registergericht:
Amtsgericht Stadthagen, Registernummer: HRB 581

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Schmiedegasthaus Gehrke GmbH (im Folgenden: Schmiedegasthaus Gehrke) zur Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Ausstellungsräumen sowie -flächen nebst gastronomischer Versorgung und aller weiteren hiermit zusammenhängenden Leistungen.

 

2. Teilnehmerzahl, Preise & Anzahlung
Bei Reservierung hat der Veranstalter eine vorläufige Teilnehmerzahl anzugeben.Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Schmiedegasthaus Gehrke die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens fünf Werktage vor der Veranstaltung in Textform mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt. Danach werden Reduzierungen die Personenzahl betreffend mit 50% der vereinbarten Fixkosten in Rechnung gestellt. Bis zur Meldung der genauen Teilnehmerzahl gilt die voraussichtliche Personenzahl als vereinbart. Sie gilt auch als vereinbart, wenn keine genaue Teilnehmerzahl benannt oder diese verspätet bekannt gegeben wird. Bei Überschreitung des Zeitraumes zwischen Auftragsannahme und Vertragsbeginn von mehr als 4 Monaten behält sich das Schmiedegasthaus Gehrke vor, eine Preisänderung vorzunehmen, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist. Grundlage einer solchen Preisänderung können nur Umstände sein, die bei Nichtanpassung zu einer Gewinnschmälerung beim Schmiedegasthaus Gehrke führen würden (insbesondere des Verbraucherindexes, Steigerung der Produktionsund Personalkosten, Steigerung der Einkaufspreise).

 

14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Anzahlung von 50% der Leistungssumme auf Grundlage der vorläufigen Teilnehmerzahl fällig. Bei Nichtzahlung steht dem Schmiedegasthaus Gehrke ein Leistungsverweigerungsrecht zu. Der Vergütungsanspruch bleibt jedoch erhalten.

 

3. Personelles
Bei einer Veranstaltung ab neun Stunden wird eine Pauschale von 150,00 € pro angefangener Stunde erhoben. Bei Küchenmitarbeitern gilt diese Vergütung ab 23:00 Uhr. Es werden immer die tatsächlichen angefallenen Arbeitsstunden berechnet.

 

4. Fälligkeit
Von uns gestellte Rechnungen sind sofort zahlbar.

 

5. Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.

 

6. Mitbringen von Speisen
Das Mitbringen eigener Speisen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Schmiedegasthauses Gehrke. Für selbst mitgebrachten Kuchen zum Kaffee wird hierfür ein Kostenbeitrag in Höhe von 8,00 € pro Person in Rechnung gestellt. Hierdurch sind die Kosten für das Eindecken, inkl. Besteck und Geschirr, die Zwischenlagerung und das Herrichten pauschal abgedeckt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit von ihm, seinen Gästen oder Angestellten eingebrachten Lebensmitteln.

 

7. Aufwendungen für die Veranstaltung
Musiker- und Künstlergagen sowie die Beiträge zur Künstlersozialkasse sind vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Vorfeld zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren oder sonstige Abgaben sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

8. Rücktritt
Das Schmiedegasthaus Gehrke ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - höhere Gewalt, Streiks (auch von Lieferanten) oder andere vom Betrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, - die Buchung schuldhaft unter irreführender oder falscher Angaben von Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich dabei sind beispielsweise die Identität des Kunden, dessen Zahlungsfähigkeit oder der Veranstaltungszweck, - das Schmiedegasthaus Gehrke begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit des Schmiedegasthauses Gehrke gefährden können oder - der Zweck bzw. der

Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist.

 

9. Reklamation
Offensichtliche Mängel an Speisen können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Servieren erfolgt. Der Umtausch vom Auftraggeber falsch bestellter Waren bei Lebens- und Genussmitteln ist ausgeschlossen. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren müssen uns nach bekanntwerden unverzüglich mitgeteilt werden.

 

Der Veranstalter hat sich ausdrücklich vor Beginn der Veranstaltung davon zu überzeugen, dass die angemieteten Räumlichkeiten zur Durchführung seiner Veranstaltung geeignet sind. Insbesondere hat er spätestens zu diesem Zeitpunkt auf etwaige Mängel hinzuweisen. Das Schmiedegasthaus Gehrke sichert keine Eignung der Mietsache für den vorgesehenen Zweck zu.

 

10. Verlust oder Beschädigung von Mietgegenständen
Für angemietete Gegenstände obliegt dem Auftraggeber von der Übernahme bis zur Rückgabe die Sorgfaltspflicht. Er haftet für jedwede Beschädigung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, gleich ob diese durch ihn selbst, seinen Angestellten oder Gäste verursacht wurden. Ebenso haftet der Auftraggeber für verlustig gegangene Gegenstände des Schmiedegasthauses Gehrke.

 

11. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Auftraggebers. Das Schmiedegasthaus Gehrke übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensgegenständen, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Schmiedegasthauses Gehrke. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Gasthaus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Rauch-/Nebelmaschinen oder ähnliche Geräte, die Staub entwickeln können, sind untersagt.

 

12. Stornierungsfristen
0-2 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 80% der vereinbarten Leistungssumme zu entrichten. 3-14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der vereinbarten Leistungssummer zu entrichten. Ab 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist keine Stornierungsgebühr zu entrichten.

 

13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Bad Nenndorf, Ortsteil Riepen. Mit der Unterschrift werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Besondere Momente - bleibende Erinnerungen
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